Jeder Nachteilsausgleich ist individuell zu gestalten. Eine schematische Übertragung möglicher Nachteilsausgleichsregelungen auf unterschiedliche Betroffene verbietet sich daher ebenso wie eine nicht auf den Einzelfall abgestimmte Zusammenstellung verschiedener Maßnahmen aus einem Katalog von Möglichkeiten zur Gewährung eines konkreten Nachteilsausgleichs.
Nachteilsausgleiche in der Gymnasialen Oberstufe beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung, denn es geht in der Gymnasialen Oberstufe stets um eine gleichwertige Gestaltung der Leistungsanforderungen. Diese Veränderungen bzw. Anpassungen können zeitlicher, räumlicher, technischer oder in seltenen Fällen auch personeller Natur sein, z.B.
zeitlich |
räumlich |
technisch |
- - Zeitzugabe im Vorfeld für das Lesen (bei Lese-Störung)
- - Zeitzugabe am Ende, um Fehler zu finden (bei Rechtschreib-Störung)
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ablenkungsarmer Sitzplatz, z. B.
- - am Rand, in der Ecke des Raumes
- - in einem separaten Raum
- - hinter Trennwand
- - Schallschutzkopfhörer
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Hilfsmittel wie
- - Lese-Lineal
- - erhöhter Kontrast durch farbiges Papier
- - erhöhte Schriftgröße, A4 auf A3
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