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Neuerungen durch die Wiedereinführung von G9 (Abitur nach 9 Jahren)
Durch die Wiedereinführung von G9 (9-jähriges Abitur) werden im Schuljahr 2023/2024 erstmals Schülerinnen und Schüler aus dem 9. in den 10. Jahrgang versetzt, und eben nicht in die sog. Einführungsphase (EF) der gymnasialen Oberstufe. Dieser EF-Jahrgang bleibt also im Schuljahr am GA 2023/2024 „leer“.

Schülerinnen und Schüler, die ein Schuljahr in der Oberstufe wiederholen und diese Wiederholung wegen des fehlenden Jahrgangs am GA nicht vornehmen können, haben die Möglichkeit zum sog. Bündelungsgymnasium zu wechseln. Das Städtische Gymnasium Bergkamen ist für den Kreis Unna als Bündelungsgymnasium vorgesehen. Dies bedeutet, dass es zum Schuljahr 2023/2024 wiederholende Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe aufnehmen kann, um ihnen eine durchgängige Laufbahn gewährleisten zu können.

Auch wenn die konkrete Ausgestaltung des Bündelungsjahrgangs am Städtischen Gymnasium Bergkamen von der Nachfrage und den Anmeldezahlen abhängig sein wird, erhalten Sie hier eine Übersicht über das angepasste Fächerangebot zur Sicherung der Laufbahn in der EF. Eine entsprechende Beratung bei einer notwendigen Wiederholung wird rechtzeitig von der Stufenleitung am GA angestoßen.

Das Leistungskursangebot in der Qualifikationsphase 1 (Q 1) des Bündelungsjahrganges (Schuljahr 2023/2024) wird in der Ausgestaltung von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler abhängig sein. Geplant ist, nach derzeitigem Stand, die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch anzubieten sowie je einen Leistungskurs aus dem gesellschaftswissenschaftlichen bzw. mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen Aufgabenfeld.

Bei Wiederholung der Q 1 müssen Leistungskurse dann ggf. umgewählt werden, da im Bündelungsjahrgang mit hoher Wahrscheinlichkeit ein kleineres LK-Angebot zur Verfügung stehen wird.

Bei der Wiederholung der Q 2 wird im Einzelfall in einem eingehenden Beratungsgespräch mit dem Städtischen Gymnasium Bergkamen die Sicherung der weiteren Schullaufbahn gewährleistet.

Mögliche Wiederholerinnen und Wiederholer an Gymnasien ohne eigene Einführungsphase im Schuljahr 2023/24

Für Schülerinnen und Schüler der Einführungsphase,

• die unser Gymnasium besuchen, das aufgrund der Bildungsgangumstellung (G8/G9) im Schuljahr 2023/24 keine Einführungsphase einrichten wird, und
• die ausweislich der aktuellen Noten auf ihrem Zeugnis des ersten Schulhalbjahres der Einführungsphase die Leistungsanforderungen gemäß § 9 APO-GOSt zur Versetzung in die Qualifikationsphase nicht unmittelbar erfüllen oder
• die zum Schuljahresende 2022/23 nach einer Beurlaubung aus dem Ausland zurückkehren und im Schuljahr 2023/24 die Einführungsphase absolvieren werden

stehen im Falle einer erforderlichen Wiederholung bzw. Absolvierung der Einführungsphase im Schuljahr 2023/24 grundsätzlich folgende schulische Wege zur Fortsetzung ihrer Bildungslaufbahn offen:

• Wechsel in die gymnasiale Oberstufe von Gesamtschulen,
• Wechsel an Berufliche Gymnasien (Berufskolleg),
• Wechsel an das Städtische Gymnasium Bergkamen als sogenanntes „Bündelungsgymnasium“.

Nähere Informationen zu dem Angebot an Schulen in geeigneter Entfernung zum jeweiligen Wohnort bietet die Schule-suchen-Funktion auf der Website des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, die Sie hier abrufen können.

Für individuelle Beratungen steht bei Bedarf die zuständige Stufenleitung oder die Oberstufenkoordination zur Verfügung.