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In jedem Schuljahr finden an allen Schulen in NRW die sogenannten Lernstandserhebungen für die Klassen 8 statt.

Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 werden zu einem bestimmten Datum unabhängig von der Schulform in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik an den Lernstandserhebungen teilnehmen.
Warum werden die Lernstandserhebungen durchgeführt?
1) Es wird untersucht, inwieweit die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen der nationalen Bildungsstandards sowie der Kernlehrpläne erreichen.

2) Die Ergebnisse bieten den Lehrkräften der Schulen Hinweise auf den Förderbedarf der Klassen.

3) Die Ergebnisse bieten den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eine Orientierung über den erreichten Leistungsstand.

4) Die Ergebnisse bieten den Schulen eine Standortbestimmung im Hinblick auf die curricularen Vorgaben sowie einen Vergleich zu Schulen mit ähnlichen Standortvoraussetzungen („fairer Vergleich“).
Konkret werden folgende Kompetenzen in den einzelnen Fächern abgeprüft, wie z.B.:

- in Deutsch und den Fremdsprachen Lesen, Schreiben, Zuhören/Hörverständnis, Reflexion über Sprache.

- Da in zwei Schulstunden nicht alle Bereiche getestet werden können, erfolgt eine jährlich wechselnde Schwerpunktsetzung.

- Im Fach Mathematik werden jährlich die Bereiche Zahl, Messen, Raum und Form, Funktionaler Zusammenhang, Daten und Zufall getestet.

Die Lehrkräfte können die Schülerinnen und Schüler zeitnah auf die Lernstandserhebungen vorbereiten. Das Ministerium weist aber darauf hin, dass die Aufgabentypen allerdings so angelegt sind, dass eine spezielle Vorbereitung nicht notwendig ist. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Teilnahme verpflichtet. Die Ergebnisse werden anonymisiert an das Ministerium weitergegeben und dort im Vergleich mit den anderen Schulen ausgewertet. Eltern, Erziehungsberechtigte und Schüler bekommen die Resultate der Lernstandser-hebungen mitgeteilt. Die Testhefte verbleiben allerdings einige Zeit an der Schule und werden später an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden bei der Notengebung nicht berücksichtigt; sie werden nicht als Klassenarbeit gewertet.
Wann finden die Lernstandserhebungen am GA statt?
Siehe Jahresterminplan

Weitere Informationen finden sie im Internet unter der Adresse www.schulentwicklung.nrw.de/lernstand8

Stephan Lichtenberg, OStR